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Simon-Peter Heinzel

Simon-Peter Heinzel

Nach Abitur, Studium der Rechtswissenschaft und der Referendarausbildung am OLG Nürnberg und abschließendem Assessorexamen (Prädikat), ist RA Heinzel seit 1994 als selbständig niedergelassener Rechtsanwalt tätig, zunächst in der Kanzlei Dr. Finckh, Dr. Braune & Kollegen, jetzt Dr. Braune & Heinzel.

RA Simon-Peter Heinzel ist an sämtlichen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland (Ausnahme: BGH in Zivilsachen) vertretungsberechtigt, die OLG-Zulassung besteht seit 1999.

Als juristischer Berater und Justitiar von Deutschlands größtem Familienrechtsverband (ISUV/VDU e. V./www.isuv.de) hat RA Heinzel eine Vielzahl von Publikationen (Merkblätter, Urteilsbesprechungen etc.) zu den verschiedensten Teilbereichen des Familienrechts veröffentlicht.

Schwerpunkte
RA Simon-Peter Heinzel ist tätig auf dem Gebiet des Zivilrechts, einschließlich strafrechtliche Überschneidungen. Im Jahr 1998, kurz nach Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht, hat er die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Familienrecht“ erworben.

Ein Schwerpunkt ist daher der gesamte Bereich des Familienrechts, bestehend aus:

  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt / Getrenntlebensunterhalt / nachehelicher Unterhalt / Unterhalt Mütter nichtehelicher Kinder / Volljährigenunterhalt / Elternunterhalt)
  • Zugewinn / Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich / Rentenanwartschaften
  • Trennungsfragen (z. B. vorläufige Wohnungszuweisung, Hausrat, Kontentrennung, Schulden etc.)
  • Familienrechtliche Besonderheiten im Steuerrecht (u. a. begrenztes Realsplitting) und im Erbrecht
  • Vertragsgestaltung im Familienrecht, insbesondere Eheverträge,
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen, Partnerschaftsverträge etc.
    Weitere Schwerpunkte neben dem Familienrecht sind:
  • Mietrecht: Gewerbliches Mietrecht/Wohnraummietrecht/WEG-Recht
  • Verkehrsrecht: Schadensabwicklung gegenüber Kfz-Haftpflichtversicherungen/Kasko-Schadensfälle/OWiG (Bußgeldangelegenheit sowie Verkehrsstrafsachen)
  • Bau-/Architektenrecht: Werkvertragsrecht nach BGB, VOB/B, HOAI, u. a.
  • Arbeitsrecht: Gesamtes individuelles Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzverfahren

Beratende, vertragsgestaltende und gerichtliche Tätigkeit im gesamten Zivilrecht.

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