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Tim Neupert

Tim Neupert

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

mein Name ist Tim Neupert, ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und ausgebildeter Mediator (DAA).
Ich freue mich über Ihr Interesse an meinem Profil und darf Ihnen nachfolgend einige Informationen liefern.

Meine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt übe ich seit August 2005 in Bürogemeinschaft mit den Kollegen Prof. Dr. Braune und Heinzel in Nürnberg aus. Nach Abitur und Zivildienst studierte ich Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen, absolvierte anschließend das Referendariat beim Oberlandesgericht Nürnberg.

Ich bin verheiratet und lebe mit meiner Familie im Landkreis Fürth.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Erbrecht

  • Arbeitsrecht

  • Verkehrsrecht

  • Forderungsbeitreibung (d. h. Durchsetzung bereits titulierter Forderungen aller Art)

In unserer Kanzlei werden vor allem Mandate aus dem Gebiet des Familienrechts bearbeitet. Hier bin ich für Sie beratend, außergerichtlich und – falls erforderlich – gerichtlich vor den Familiengerichten im gesamten Bundesgebiet tätig.

Auf den Fachgebieten meiner Spezialisierungen bin ich Mitglied in den Arbeitsgemein-schaften Familienrecht sowie Mediation im Deutschen Anwaltverein.

Ferner besteht Mitgliedschaft beim ISUV/VDU e. V., der größten Interessenvereinigung auf dem Gebiet des Familienrechts in der Bundesrepublik.

Klassische Problempunkte im Familienrecht sind:

  • Unterhalt (Ehegatte, Kinder, Eltern)

  • Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten

  • Güterrecht (Zugewinnausgleich) und Vermögensauseinandersetzung

  • Versorgungsausgleich (auch Ausarbeitung von Vereinbarungen)

  • Wohnungszuweisungsverfahren

  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

  • Aufteilung der Haushaltsgegenstände

  • Ausarbeitung und Überprüfung von Eheverträgen

  • Trennungs- und Scheidungsmediation

  • ausländisches Familienrecht: In unserer multikulturellen Gesellschaft treten zunehmend familienrechtliche Problemstellungen mit internationalem Bezug auf. Die Lösung richtet sich häufig nach nicht deutschen Rechtsordnungen.
    Zwar ist im Regelfall das deutsche Familiengericht anzurufen. Dieses hat jedoch nicht selten ausländisches Familienrecht anzuwenden.
    Hier gilt es, die Besonderheiten der unterschiedlichen Rechtsordnungen zu berücksichtigen.

Bei der Mediation handelt es sich um ein relativ junges Instrument der Konfliktbehebung.

Ziel ist es, entstandenen Streit unter Leitung eines sog. Mediators einvernehmlich beizulegen.

Häufig finden selbst erarbeitete Lösungen größere Akzeptanz als gerichtliche Entscheidungen.

Nachdem der Gesetzgeber nun endlich das Mediationsgesetz erlassen hat, sind die Voraussetzungen für eine Ausweitung und eine weitere Verbreitung dieser außergerichtlichen Regelungsmöglichkeit geschaffen.

Ziel der Familienmediation ist es weiter, wegen der auch nach Trennung fortbestehenden familiären Bande, die weiterhin erforderliche Kommunikation und Kooperation wieder deutlich zu verbessern.

Wenn Ihr Interesse geweckt ist oder Sie Fragen haben, so setzen Sie sich bitte direkt mit meiner Sekretärin, Frau Lisa Pilhofer, unter Telefonnummer. 0911/586888-23 in Verbindung.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich!